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Trauer um tödlich verunglückten Radfahrer

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Am 19.04.2021 ist in der Berliner Straße auf einem Radstreifen in Mittellage (RiM) wieder ein Radfahrer nach einer Kollision mit einem LKW verunglückt. Inzwischen ist er an den Folgen des Unfalls verstorben.

Der ADFC kennt nicht die genauen Umstände des Unfalls. Es steht aber die Frage im Raum, ob das optische Signal eines rotgefärbten Radstreifens den Unfall hätte verhindern können. Wie man aus den Ergebnissen einer Studie der TU Berlin weiß, sinkt mit einer solchen Rotmarkierung zumindest die Wahrscheinlichkeit derartiger Unfälle.

Schon am 12.03.2017 hat der ADFC mit der Stadtverwaltung, der HAVAG und dem Planer bei einem Vor-Ort-Termin am neugebauten Steintor unter anderem die Forderung erhoben, den RiM in der Berliner Straße rot zu markieren. Diese waren vor dem Umbau schon rot markiert. Aus Gesprächen am Runden Tisch Radverkehr war hervorgegangen, das man z. B. gute Erfahrungen mit der Rotmarkierung des Radstreifens Ludwig-Wucher Str. an der Einmündung der Willy-Lohmann, einem einstigen Unfallhäufungspunkt, gemacht hat.

Auch haben eine Reihe von Städten begonnen, die RiM in ihrem Stadtgebiet rot zu markieren. Die Untersuchung der TU Berlin vom 19.06.2019 hat bestätigt, dass sich „positive Effekte bezüglich der Unfallsicherheit anhand gestalterischer Merkmale wie der Farbgebung, der Markierung, der Breite sowie der Länge dieser Führungsform ableiten lassen.“

Der ADFC wiederholt deshalb seine Forderung die RiMs im Stadtgebiet rot einzufärben. Die in der Berliner Straße bergen besonders viele Risiken in sich, weil von rechtsabbiegenden Kfz zwei Radstreifen gequert werden müssen und Kfz-Fahrer in der Abendsonne geblendet werden. Bei den tödlichen Radfahrerunfällen am 16.07.2018 Merseburger Straße/Regensburger Straße und am 29.10.2019 Reilstraße/Paracelsusstraße waren die Rotmarkierungen nur noch rudimentär vorhanden.

Es gibt zu viele Radfahrerunfälle in Halle, die durch Mängel auf den Radwegen bedingt sind. Unfallprävention muss deshalb in Halle eine größeren Stellenwert bekommen. Risiken in der bestehenden Infrastruktur müssen systematisch identifiziert und beseitigt werden, bevor es zu derartigen Unfällen kommt. Markierungen müssen rechtzeitig erneuert werden.

Es braucht auch wieder einen aktiven Landesverkehrssicherheitsbeirat, der sich mit derartigen Themen beschäftigt. Der tagte, in den letzten 20 Jahren unter den Autoministern Daehre und Webel, wenn überhaupt, nur noch sporadisch und war völlig wirkungslos.

Auch braucht es einen verantwortlichen Journalismus, der sich kompetent mit dem Unfallgeschehen beschäftigt und nicht aus einer oberflächlichen Betrachtung von Unfallstatistiken heraus zu dem Schluss kommt, dass Radfahrer. “oft selbst schuld sind“ (MZ vom 30.04.2020 „So gefährlich radelt Halle“). Bei den besonders schweren Unfällen von Unfällen mit den Beteiligten Radfahrer und Kfz besagt die bundesweite Statistik (eine derartige Auswertung ist für Halle nicht bekannt), dass in drei Viertel derartiger Unfälle die Hauptschuld beim Kfz Fahrer liegt. Das war auch bei den letzen sechs tödlichen Radfahrerunfällen seit dem 30.06.2017 in Halle in fünf der sechs Unfälle der Fall. In diesen fünf Fällen waren jeweils LKW beteiligt, vier davon rechtsabbiegend. In allen fünf Fällen lag die Hauptschuld bei den LKW Fahrern. In einem Fall kam es zu einem Alleinunfall. In fünf der sechs tödlichen Unfällen war aber auch die Radverkehrsinfrastruktur mangelhaft oder jedenfalls verbesserungs- würdig.

Immer wieder wird dabei der Flüssigkeit und dem Parkplatzbedarf des motorisierten Individualverkehrs Vorrang vor der Verkehrssicherheit eingeräumt. Der gefährliche freie Rechtsabbieger sowie die sichteinschränkenden PKW Stellplätze Ecke Reilstraße / Paracelsusstraße und das bundesweit als unfallträchtig bekannte Doppelgrün an der Lichtsignalanlage Merseburger Straße/Regensburger Straße wurden beibehalten.

Mehr Sicherheit erfordert auch mehr geschützten Raum für schwächere Verkehrsteilnehmer. An dem für Radfahrer wichtigen, verkehrsreichem Robert-Franz Ring kann dies, an der vor dem Abschluss stehenden Sanierung, nur durch die Einrichtung einer Einbahnstraße und beidseitige Radfahrstreifen erreicht werden.

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