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Dessau-Roßlau setzt auf Fahrradstraßen

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Bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wird die Stadt Dessau-Roßlau in Zukunft ein Schwergewicht auf die Einführung von Fahrradstraßen setzen. Ausdruck dessen ist die neue Fahrradstraße in der Georgenallee. Erst vor kurzem sind die Walderseestraße und die Straße am Schillerpark auf diese Weise beschildert wurden. Das ist ein deutliches Zeichen in Richtung Förderung des Radverkehrs, wenn gleich bei der Umsetzung noch Verbesserungsbedarf besteht!

Die Georgenallee in Dessau. Fahrradstraße zum Elberadweg, Foto: ADFC RV Dessau

Die Fahrradstraße „Verkehrszeichen 244“ wurde 1997 mit der novellierten StVO eingeführt. Bei der damaligen Novellierung wurde die Benutzung von Radwegen „mit den blauen Verkehrszeichen 237, 240, 241“, umgangssprachlich Benutzungspflicht, ebenfalls neu geregelt. Die Anordnung der Benutzungspflicht von baulichen Radwegen ist seitdem die Ausnahme und hat nur dann zu erfolgen, wenn eine besondere Gefährdungssituation vorliegt, die über das allgemeine Gefährdungsmaß hinausgeht. Das ist auf Straßen mit Tempo 50 überwiegend nicht der Fall und lt. StVO bei Tempo 30 generell nicht.
Die Fahrradstraße als Instrument der Radverkehrsförderung gibt es somit 20 Jahre und ist deswegen in vielen deutschen Städten wie Berlin, München, Hannover, Kiel und Essen Standard! Umso erfreulicher, dass Dessau-Roßlau zukünftig verstärkt den Radverkehr mit Hilfe von Fahrradstraßen fördern will!
Fahrradstraßen werden angelegt, wenn der Radverkehr eine dominante Verkehrsart ist. Durch die Einrichtung der Fahrradstraße erhalten Radfahrende mehr Rechte und können schneller sowie sicherer unterwegs sein.
Welche Grundsätze bestimmen nach der StVO das Wesen einer Fahrradstraße?

1. Der Name unterstreicht: Fahrradstraßen sind nur für den Radverkehr vorgesehen. Für Kraftfahrzeuge sind Fahrradstraßen laut StVO nur freigegeben, wenn ein entsprechendes Zusatzschild, wie „Kfz-Verkehr frei“ oder „Anlieger frei“ das Befahren gestattet.

2. In der Fahrradstraße muss sich der Kraftfahrzeugverkehr nach der Geschwindigkeit der Radfahrenden richten – lt. StVO ist maximal Tempo 30 erlaubt.

3. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und nicht behindert werden. Das erfordert im Einzelfall immer Geduld vom Kraftfahrzeugverkehr und gilt für Überholvorgänge. Der seitliche Sicherheitsabstand beim Überholen Radfahrender von mindestens 1,50 Meter ist einzuhalten.

Ein kleiner Wehmutstropfen im Falle der Georgenallee bleibt: Zu Ende gedachte Radverkehrsförderung wäre es, wenn die Fahrradstraße in der Georgenallee 300 Meter länger wäre und statt bis zur Essener Straße auf Höhe der Rheinstraße enden würde. Dann wäre die Anbindung an den Hauptbahnhof, den Tierpark, den Europaradweg R1 und viel wichtiger der Verlauf der Bauhausradtour geschlossener und die Begründung der Stadt nachvollziehbar. Ganz ähnlich am Schillerpark: Statt an der Scheplake zu enden, wäre die Weiterführung bis zur Ringstraße sinnvoll und angemessen.
Der ADFC möchte alle Radfahrenden motivieren auf der Georgenallee, am Schillerpark und auf der Walderseestraße zum Landhaus entspannt nebeneinander zu radeln und zu genießen im Straßenverkehr die seltene Hauptrolle zu spielen: „Mit`s Rad NATÜRLICH“!

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