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Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

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Der ADFC Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010 (ERA 2010) auch in allen mit Landesmitteln geförderten Projekten konsequent anzuwenden und damit eine größtmögliche Sicherheit für den Radverkehr zu gewährleisten. Dies sollte auch z. B. für Fördervorhaben der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gelten.

Der ADFC konnte einem Protokoll der Stadtverwaltung Halle entnehmen, das dies derzeit noch nicht der Fall ist:

Eine Ausnahme stellt diesbezüglich allerdings die Grenzstraße dar, die bis zur kompletten Fertigstellung der HES ein relativ hohes Kfz-Aufkommen aufweisen wird und gleichzeitig Teil einer wichtigen Nord-Süd-Radroute im betreffenden Gebiet ist. Angesichts dessen hat die Stadt gegenüber dem Fördermittelgeber die Forderung nach einer breiteren Fahrbahn erhoben, um im Sinne der Sicherheit des Radverkehrs zumindest beidseitige Schutzstreifen markieren zu können. Für die Realisierung der Regelmaße nach ERA 2010 wäre hierfür eine Fahrbahnbreite von 7,50 m erforderlich (2 x 1,50 m Schutzstreifen, Fahrbahnrestbreite: 4,50 m). Der Fördermittelgeber fördert allerdings nur eine maximale Fahrbahnbreite von 7,00 m, so dass jetzt geplant ist, die beidseitigen Schutzstreifen mit dem Minimalmaß von 1,25 m umzusetzen.

Im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit für den Radverkehr dürfen aus Kostengründen keine Abstriche an der Breite von Radverkehrsanlagen vorgenommen werden.

Der ADFC begrüßt ansonsten die Ankündigung der Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Erdmenger vom Bündnis 90/Die Grünen vom 18.08.2011 die ERA 2010 vollständig einzuführen und wünscht sich eine baldmöglichste Realisierung. Allerdings ist die VV-EntflechtG/ Verkehr 2.17 insoweit neu auszuformulieren, als die ERA 2010 nicht nur auf den Bau separater Radwege angewendet werden sollte, sondern überhaupt bei jeder Straßenneuplanung anzuwenden ist und damit auch die Anlage von Radfahrstreifen, Radfahrfurten und Schutzstreifen zu betrachten ist.

Für dringend wünschenswert hält der ADFC Schulungen der kommunalen Planungsämter etwa durch die Fahrradakademie des Deutschen Instituts für Urbanistik. Zusätzlich könnte der Aufbau eines Kompetenzzentrums Radverkehr im Landesbetrieb Bau, nach hessischem Vorbild, helfen, die Kommunalverwaltungen umfassend und zielführend zu beraten.

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d0308gak_6.pdf

ERA 2010 – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen [FGSV-Nr. 284, ISBN 978-3-941790-63-6] erhältlich von Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Verlag GmbHwww.fgsv-verlag.de

Siehe auch: Kleine Landtagsanfragen zum Radverkehr (ADFC Sachsen-Anhalt Beitrag von 01.04.2012)

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