StVO-Novelle in Kraft

Die neue StVO, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, bringt ein ganzes Bündel an neuen Regeln mit sich, die mehr Sicherheit für Radfahrende garantiert, wenn die Regeln befolgt und überwacht werden.

Eine zentrale Regel ist der Sicherheitsabstand beim Überholen, der nun innerorts mindestens 1,50 Meter zwischen PKW und Fahrrad betragen muss, außerorts sogar 2 m.

Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen dies nun mit Schrittgeschwindigkeit tun. Wenn Radwege vorhanden sind, gilt an Kreuzungen und Einmündungsbereichen ein Parkverbot bis zu 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Es sind empfindliche Bußgelder für gefährdendes Rechtsabbiegen und Türöffnen sowie das Halten auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen.

Radfahrende dürfen ab sofort nebeneinander fahren, solange genug Platz zum Überholen ist und sich keine Behinderung ergibt. Außerdem können Kommunen nun Fahrradzonen  einrichten.

Mehr dazu beim ADFC-Bundesverband. Der ADFC Sachsen-Anhalt hat zu den Themen StVO-Novelle und mit dem Rad zur Schule fahren eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Coronasichere Rad- und Gehwege jetzt!

Im Zuge der Coronakrise ist der private Autoverkehr stark zurückgegangen. Im Gegenzug sind immer mehr Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs. Die Raumaufteilung auf der Straße sollte dieser veränderten Verkehrsmittelwahl Rechnung tragen. Nur so kann der empfohlene Sicherheitsabstand im öffentlichen Raum eingehalten werden.

Wir fordern, dass das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, dass Straßen schnell und umproblematisch umgestaltet werden können.

Der ADFC Sachsen-Anhalt hat gemeinsam mit einigen Initiativen zu diesem Thema einen offenen Brief an Verkehrsminister Webel gerichtet.

Lastenradförderung in Sachsen-Anhalt

Es ist dem ADFC ein wichtiges Anliegen, dass Verkehr vom Auto auf nachhaltige Verkehrsmittel verlagert wird. Lastenfahrräder können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Deshalb begrüßen wir es seht, dass das Land Sachsen-Anhalt jetzt den Erwerb von Lastenfahrrädern und -pedelecs mit bis zu 1500 € fördert. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, usw. Die Förderung kann bis 30.09.2020 beantragt werden. Insgesamt stehen 300 000 € zur Verfügung – es ist also möglicherweise Eile bei der Beantragung geboten.

Die Antragsunterlagen findet ihr hier.

Eine solche Neuaufteilung des Straßenraums trägt freilich nicht nur zur Bewältigung der Corona-Krise bei, sondern ist auch ein wichtiges Mittel zur Lösung bereits zuvor bestehender gesamtgesellschaftlicher Aufgaben: Der Vision „keine Verkehrstoten mehr in Sachsen-Anhalt“ und der Verkehrswende hin zu nachhaltiger Mobilität.

Corona als Chance nutzen – fahrradfreundlicher Gastgeber werden!

Laut Tourismusexperten werden der Deutschlandtourismus mit seinen Nahzielen und auch der Fahrradtourismus die großen Krisengewinner sein. Qualität wird im Tourismus in der Post-Corona-Zeit eine größere Rolle spielen. Deshalb sollten sich Betriebe auf diese Zeit vorbereiten und sich jetzt als fahrradfreundliche Unterkunft zertifizieren lassen. Möglich ist dies zur Zeit nach dem vereinfachten Zertifizierungsverfahren für neue Bett+Bike-Betriebe.

Also jetzt die Chance ergreifen und seine Ferienwohnung, die Pension der Schwiegereltern, das Hotel oder den Campingplatz mit dem Bett+Bike Siegel auszeichnen lassen und von den zahlreichen Fahrradtouristen und einer vergünstigten Jahresgebühr profitieren!

Mehr Details gibt es hier.

Coronasichere Rad- und Gehwege jetzt!

Im Zuge der Coronakrise ist der private Autoverkehr stark zurückgegangen. Im Gegenzug sind immer mehr Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs. Die Raumaufteilung auf der Straße sollte dieser veränderten Verkehrsmittelwahl Rechnung tragen. Nur so kann der empfohlene Sicherheitsabstand im öffentlichen Raum eingehalten werden.

Wir fordern, dass das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, dass Straßen schnell und umproblematisch umgestaltet werden können.

Der ADFC Sachsen-Anhalt hat gemeinsam mit einigen Initiativen zu diesem Thema einen offenen Brief an Verkehrsminister Webel gerichtet.

Der ADFC ist bei dir vor Ort

Als Fahrradclub sind wir nicht nur auf Landesebene, sondern auch lokal direkt bei dir vor Ort aktiv. In Kommunalpolitik setzten wir uns für die Verkehrswende ein, wir organisieren Radtouren und sind Ansprechpartner für alle Fahrradthemen. Finde uns direkt bei dir vor Ort:

Magdeburg
Breiter Weg 11a
39104 Magdeburg
kontakt@adfc-magdeburg.de

Ostharz
Fliederweg 3
38855 Wernigerode
ostharz@adfc-lsa.de

Halle (Saale)
Große Klausstr. 11
06108 Halle (Saale)
halle@adfc-sachsenanhalt.de

Mansfeld-Südharz
Wilhelm-Koenen-Str. 7
06526 Sangerhausen
mansfeld-suedharz@adfc-sachsenanhalt.de

Wittenberg (Stefan Zowislo)
Geschwister-Scholl-Str. 25
06886 Wittenberg
wittenberg@adfc-sachsenanhalt.de

Dessau
Wilhelm-Müller Str. 13
06844 Dessau-Roßlau
dessau@adfc-sachsenanhalt.de

Jerichower Land
Breiter Weg 11a
39104 Magdeburg
kontakt@adfc-kvjl.de

StVO-Novelle in Kraft

Die neue StVO, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, bringt ein ganzes Bündel an neuen Regeln mit sich, die mehr Sicherheit für Radfahrende garantiert, wenn die Regeln befolgt und überwacht werden.

Eine zentrale Regel ist der Sicherheitsabstand beim Überholen, der nun innerorts mindestens 1,50 Meter zwischen PKW und Fahrrad betragen muss, außerorts sogar 2 m.

Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen dies nun mit Schrittgeschwindigkeit tun. Wenn Radwege vorhanden sind, gilt an Kreuzungen und Einmündungsbereichen ein Parkverbot bis zu 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Es sind empfindliche Bußgelder für gefährdendes Rechtsabbiegen und Türöffnen sowie das Halten auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen.

Radfahrende dürfen ab sofort nebeneinander fahren, solange genug Platz zum Überholen ist und sich keine Behinderung ergibt. Außerdem können Kommunen nun Fahrradzonen  einrichten.

Mehr dazu beim ADFC-Bundesverband. Der ADFC Sachsen-Anhalt hat zu den Themen StVO-Novelle und mit dem Rad zur Schule fahren eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Unsere Landesgeschäftsstelle

Breiter Weg 11a 
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 7316645
E-Mail: kontakt@adfc-sachsenanhalt.de

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