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Radwegebenutzungspflicht in Sachsen-Anhalt

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Die Gemeinde Seehausen in Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr den „Pannenflicken 2009“ für die radfahrfeindlichste Verkehrsregelung der bundesweiten Initiative „Cycleride“ „gewonnen“ (siehe http://cycleride.de/cms/index.php?mact=Album,m0f2bf,default,1&m0f2bfalbumid=87&m0f2bfreturnid=97&page=97).

Der ADFC Sachsen-Anhalt könnte in kurzer Zeit zahlreiche weitere Beispiele für rechtswidrig angeordnete Radwegebenutzungspflichten aus dem ganzen Land hinzufügen, die Stadt Salzwedel musste beispielsweise im Jahre 2007 die Radwegebenutzungspflicht nach einem Rechtsstreit (Amtsgericht Magdeburg; Az. A 285/06 MD) an der Bahnhofstraße in Salzwedel aufheben.

Leider sah das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt, anders als die Verkehrsministerien in allen anderen Bundesländern, bisher keine Notwendigkeit seine Verkehrsbehörden in die Regelungen der StVO bezüglich des Radverkehrs einzuweisen. Ein entsprechendes Fortbildungsangebot der Deutschen Fahrradakademie wurde abschlägig beschieden, obwohl nur ca. 1.000 Euro Kosten entstanden wären. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dankbar eine zusätzliches Seminar durchgeführt und die zusätzlichen Kosten gerne in Kauf genommen.

Eine neue Chance die Verkehrbehörden in Sachsen-Anhalt zu schulen, dürfte nach der erneuten Novellierung der StVO hoffentlich noch in diesem Jahr entstehen

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