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Klimaschutzprogramm 2020

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Der ADFC Sachsen-Anhalt begrüßt ausdrücklich die erstmalige Aufnahme des Radverkehrs in das Klimaschutzprogramm des Landes Sachsen-Anhalt. Das Potential zur Substitution des PKW-Verkehrs insbesondere innerhalb von Orten ist als erheblich einzuschätzen (siehe Anlage S. 4 letzter Absatz). Radverkehr ordnet sich vorzüglich in das Stadtplanungsmodell der kurzen Wege, wie von Ihnen unter 3.3.3 postuliert, ein und ist eine Antwort auf die demographische Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Zur Realisierung der Stadt der kurzen Wege sollte die Landespolitik ihren Focus zukünftig stärker auf die Förderung der Nahmobilität richten, im Gegensatz zur Förderung des motorisierten Fernverkehrs, besteht hierzu in vielen Orten in Sachsen-Anhalt ein enormer Nachholbedarf (Anlage S. 7 vorletzter Absatz). Von der fahrradfreundlichen Sanierung der Orts- und Anliegerstraßen wird auch der Radverkehr profitieren.

Dies alles hat der ADFC Sachsen-Anhalt in seiner, meinem Schreiben beiliegender, Stellungnahme zum Landesradverkehrsplan am 25.08.2009 thematisiert und zusätzliche bisher im LRVP noch nicht benannte Handlungspotentiale der Landespolitik identifiziert. Hier sei diesbezüglich noch einmal auf die vielfältigen Einflussmöglichkeiten des Landes in Zusammenhang mit der Ausreichung von Fördermittel etwa im Städtebau, der Wohnumfeldgestaltung oder auch der Schulbaumodernisierung verwiesen.

Auch kann die Landesverwaltung mit ihren Behörden und Dienstellen selbst Vorbild für fahrradfreundliche Betriebe werden, in dem sie bei ihren Beschäftigten für die Nutzung des Fahrrads wirbt und das Fahrrad in ihr Gesundheitsmanagement einbaut, indem sie vorbildliche Fahrrad-abstellanlagen für Besucher und Beschäftigte einrichtet und sich für fahrradfreundliche Zuwege zu ihren Dienststellen und zu den Schulen und Universitäten des Landes einsetzt.

Wichtig ist es, die Ziele zu quantifizieren und bis zum Jahr 2020 mindestens eine Verdoppelung der Radverkehrsanteile (siehe auch Stellungnahme S. 4) anzustreben und einen verbindlichen Emissionsminderungsanteil durch zusätzlichen Radverkehr bis zum Jahr 2020 einzuplanen.

Viele neueste Untersuchungen zeigen die Aufgeschlossenheit der Bevölkerung für ein solches Ziel, allerdings auch die Notwendigkeit und den Wunsch nach mehr Initiative durch die Politik um sichere und komfortable Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen. Wenn dies gelingt wird der Radverkehr z. B. seinen Beitrag zur aktuell wieder relevant gewordenen Feinstaubreduktion in den Städten erbringen.

Der ADFC befürwortet die Einrichtung von Umweltzonen auch deshalb, weil in einer europaweiten Studie offenbar geworden ist, dass Radfahrer an vielbefahrenen Straßen mit Emissionen des motorisierten Verkehrs gesundheitlich besonders belastet werden (siehe http://www.vectorproject.eu/).

Der ADFC Sachsen-Anhalt hat in seiner Stellungnahme unter 5.7 dargelegt, dass es notwendig ist, in einem ersten Schritt eine die Koordinierung der Radverkehrsbelange in der Landesverwaltung zu verbessern, um die gegebenen Ressourcen effizienter und gezielter einzusetzen.

Viele Einzelaspekte und Vorschläge können Sie wie gesagt in der beiliegenden Stellungnahme nachlesen, für weitere Auskünfte können Sie sich aber gerne auch direkt an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Preibisch
Landesvorsitzender ADFC Sachsen-Anhalt

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